Zuerst die Betroffenheit – nicht die Rechnung
Viele Anbieter verkaufen Barrierefreiheit mit dem Satz „seit 2025 Pflicht für alle Websites". Das ist nicht korrekt. Das BaFG erfasst bestimmte Dienste gegenüber Verbrauchern – vor allem Onlineshops, Buchungs- und Vertragsstrecken –, und Kleinstunternehmen sind bei Diensten ausgenommen. Eine reine Informationswebsite ist in der Regel nicht verpflichtend.
Deshalb beginnt jedes Projekt bei uns mit einer Scope-Einschätzung. Wenn du nicht betroffen bist, sagen wir dir das – schriftlich und in wenigen Sätzen. Du bekommst dann auf Wunsch trotzdem einen Plan, weil Barrierefreiheit auch unabhängig von der Pflicht mehr Menschen erreicht und technisch sauberer ist. Aber du zahlst keinen Audit für ein Problem, das du nicht hast.
- • Du verkaufst online an Verbraucher (Shop, Checkout, Bezahlstrecke).
- • Verbraucher können online buchen oder verbindlich anfragen.
- • Du erbringst Verbraucherbanking, Verkehrs-, Kommunikations- oder Mediendienste.
- • Du liegst mit Mitarbeiterzahl oder Umsatz über der Kleinstunternehmens-Schwelle.
Die drei Stufen, die zusammen funktionieren müssen
Automatisierte Analyse plus manuelle Tests an den entscheidenden Nutzerwegen – Produktseite, Warenkorb, Checkout, Formular, Bestätigung. Wir prüfen Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Screenreader-Struktur, Formularfehler, Kontraste und Verständlichkeit. Ergebnis ist eine priorisierte Maßnahmenliste, keine 200-seitige Liste ohne Reihenfolge.
Der Teil, den andere ausklammern. Wir setzen die Befunde um – in Code und in Inhalten. Weil wir Design, Frontend und Backend selbst bauen, sind Barrierefreiheit und Umsetzung derselbe Termin statt zwei Gewerke, die sich gegenseitig die Schuld geben.
Nach dem Umbau wird erneut getestet und das Ergebnis dokumentiert. Nur so ist im Nachhinein belegbar, dass geprüft und gehandelt wurde. Ein grüner Scan vom Vorher-Stand beweist nichts.
Was wir konkret prüfen
Jedes interaktive Element muss per Tastatur erreichbar und bedienbar sein, mit sichtbarem Fokus.
Überschriftenhierarchie, Landmarks, Beschriftungen, Tabellen und Alternativtexte.
Text- und Bedienkontraste nach WCAG-Schwellen – zusätzlich zum kostenlosen Kontrast-Checker auch im Kontext.
Labels, Pflichtfelder, verständliche Fehlermeldungen, keine Eingabe nur über Farbe.
Die rechtlich relevantesten Wege: von der Auswahl bis zur Bestätigung, inklusive Zahlungs- und Identifikationsschritten.
Untertitel, Alternativen, keine automatisch ablaufenden Inhalte, Rücksicht auf Bewegungsempfindlichkeit.
Technischer Maßstab ist EN 301 549, in dem die WCAG-Kriterien enthalten sind. Eine reine WCAG-Zertifizierung ist kein gesetzlicher Freibrief – geprüft wird die tatsächliche Bedienbarkeit.
Für wen das gedacht ist
Der klarste Fall: Vertragsabschluss mit Verbrauchern über die Website.
Hotels, Praxen, Beratungen, Kurse – überall dort, wo Verbraucher online verbindlich reservieren.
Hier gilt zusätzlich das WZG für öffentliche Stellen; Barrierefreiheit ist häufig Vergabekriterium.
Auch ohne Pflicht: Barrierefreiheit ist bessere Bedienbarkeit – und trifft ältere Zielgruppen, die sonst abspringen.
Barrierefreiheit von Anfang an ist billiger
Ein späterer Umbau ist deutlich aufwendiger als von vornherein barrierefrei zu bauen: Nachträglich müssen Struktur, Fokuslogik und Formularverhalten durch bestehenden Code gezogen werden, oft in einem gewachsenen Shop. Wenn ohnehin eine neue Website, ein Relaunch oder ein Shop-Umbau ansteht, gehört Barrierefreiheit in dieselbe Planung – dann fällt kein zweiter Termin an.
Den Rahmen für die Kosten und die Marktorientierung findest du im Ratgeber: dort stehen die üblichen Spannen für Erstcheck, Audit und Prüfung nach EN 301 549.