Zum Inhalt springen
Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: prüfen, beheben, nachprüfen

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Wir klären zuerst, ob du überhaupt betroffen bist – und setzen dann um, statt nur zu berichten.

Zuerst die Betroffenheit – nicht die Rechnung

Viele Anbieter verkaufen Barrierefreiheit mit dem Satz „seit 2025 Pflicht für alle Websites". Das ist nicht korrekt. Das BaFG erfasst bestimmte Dienste gegenüber Verbrauchern – vor allem Onlineshops, Buchungs- und Vertragsstrecken –, und Kleinstunternehmen sind bei Diensten ausgenommen. Eine reine Informationswebsite ist in der Regel nicht verpflichtend.

Deshalb beginnt jedes Projekt bei uns mit einer Scope-Einschätzung. Wenn du nicht betroffen bist, sagen wir dir das – schriftlich und in wenigen Sätzen. Du bekommst dann auf Wunsch trotzdem einen Plan, weil Barrierefreiheit auch unabhängig von der Pflicht mehr Menschen erreicht und technisch sauberer ist. Aber du zahlst keinen Audit für ein Problem, das du nicht hast.

Wann du wahrscheinlich betroffen bist
  • • Du verkaufst online an Verbraucher (Shop, Checkout, Bezahlstrecke).
  • • Verbraucher können online buchen oder verbindlich anfragen.
  • • Du erbringst Verbraucherbanking, Verkehrs-, Kommunikations- oder Mediendienste.
  • • Du liegst mit Mitarbeiterzahl oder Umsatz über der Kleinstunternehmens-Schwelle.

Die drei Stufen, die zusammen funktionieren müssen

1 · Prüfen

Automatisierte Analyse plus manuelle Tests an den entscheidenden Nutzerwegen – Produktseite, Warenkorb, Checkout, Formular, Bestätigung. Wir prüfen Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Screenreader-Struktur, Formularfehler, Kontraste und Verständlichkeit. Ergebnis ist eine priorisierte Maßnahmenliste, keine 200-seitige Liste ohne Reihenfolge.

2 · Beheben

Der Teil, den andere ausklammern. Wir setzen die Befunde um – in Code und in Inhalten. Weil wir Design, Frontend und Backend selbst bauen, sind Barrierefreiheit und Umsetzung derselbe Termin statt zwei Gewerke, die sich gegenseitig die Schuld geben.

3 · Nachprüfen

Nach dem Umbau wird erneut getestet und das Ergebnis dokumentiert. Nur so ist im Nachhinein belegbar, dass geprüft und gehandelt wurde. Ein grüner Scan vom Vorher-Stand beweist nichts.

Was wir konkret prüfen

Bedienbarkeit ohne Maus

Jedes interaktive Element muss per Tastatur erreichbar und bedienbar sein, mit sichtbarem Fokus.

Screenreader-Struktur

Überschriftenhierarchie, Landmarks, Beschriftungen, Tabellen und Alternativtexte.

Kontraste & Farbe

Text- und Bedienkontraste nach WCAG-Schwellen – zusätzlich zum kostenlosen Kontrast-Checker auch im Kontext.

Formulare & Fehler

Labels, Pflichtfelder, verständliche Fehlermeldungen, keine Eingabe nur über Farbe.

Checkout & Buchung

Die rechtlich relevantesten Wege: von der Auswahl bis zur Bestätigung, inklusive Zahlungs- und Identifikationsschritten.

Medien & Bewegung

Untertitel, Alternativen, keine automatisch ablaufenden Inhalte, Rücksicht auf Bewegungsempfindlichkeit.

Technischer Maßstab ist EN 301 549, in dem die WCAG-Kriterien enthalten sind. Eine reine WCAG-Zertifizierung ist kein gesetzlicher Freibrief – geprüft wird die tatsächliche Bedienbarkeit.

Für wen das gedacht ist

Onlineshops

Der klarste Fall: Vertragsabschluss mit Verbrauchern über die Website.

Buchbare Dienstleistungen

Hotels, Praxen, Beratungen, Kurse – überall dort, wo Verbraucher online verbindlich reservieren.

Kommunale & öffentliche Auftraggeber

Hier gilt zusätzlich das WZG für öffentliche Stellen; Barrierefreiheit ist häufig Vergabekriterium.

Unternehmen mit Anspruch

Auch ohne Pflicht: Barrierefreiheit ist bessere Bedienbarkeit – und trifft ältere Zielgruppen, die sonst abspringen.

Barrierefreiheit von Anfang an ist billiger

Ein späterer Umbau ist deutlich aufwendiger als von vornherein barrierefrei zu bauen: Nachträglich müssen Struktur, Fokuslogik und Formularverhalten durch bestehenden Code gezogen werden, oft in einem gewachsenen Shop. Wenn ohnehin eine neue Website, ein Relaunch oder ein Shop-Umbau ansteht, gehört Barrierefreiheit in dieselbe Planung – dann fällt kein zweiter Termin an.

Den Rahmen für die Kosten und die Marktorientierung findest du im Ratgeber: dort stehen die üblichen Spannen für Erstcheck, Audit und Prüfung nach EN 301 549.

Fragen zur barrierefreien Website

Muss meine Website wegen des BaFG barrierefrei sein?

Nur wenn du einen der erfassten Dienste anbietest – vor allem Online-Verkauf, Buchung oder Vertragsabschluss mit Verbrauchern – und nicht unter die Kleinstunternehmens-Ausnahme fällst. Eine reine Informationswebsite ist in der Regel nicht verpflichtend. Wir klären das vorab kostenlos ein.

Was kostet die Barrierefreiheitsprüfung?

Das hängt von Umfang und Funktionen ab: ein Shop mit Checkout ist ein anderer Aufwand als eine Website mit Kontaktformular. Am Markt liegen Erstchecks bei etwa 750–890 € und Audits für ausgewählte Seiten bei rund 1.900–4.100 €. Wir nennen nach der Scope-Klärung einen Fixpreis für den vereinbarten Umfang.

Reicht ein automatischer Check?

Nein. Automatik findet Kontraste, fehlende Alt-Texte oder Beschriftungen. Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Reihenfolge für Screenreader, Verständlichkeit und Fehlermeldungen brauchen manuelle Prüfung. Nach dem Stand der Technik ist die manuelle Prüfung Teil der Anforderung.

Übernehmt ihr auch die Behebung?

Ja, und das ist der Regelfall. Viele Angebote am Markt enthalten nur den Bericht; die Umsetzung wird separat verrechnet. Wir designen und programmieren selbst, deshalb gehören Prüfung, Behebung und Nachprüfung bei uns zusammen.

Was passiert, wenn wir schon vor Jahren gebaut haben?

Dann prüfen wir zuerst die Nutzerwege, die tatsächlich relevant sind, statt die gesamte Website umzubauen. Oft ist der Aufwand kleiner als befürchtet, weil sich viele Befunde mit wenigen wiederkehrenden Korrekturen beheben lassen.

Baut ihr Websites von vornherein barrierefrei?

Ja. Bei neuen Projekten ist Barrierefreiheit Teil der Umsetzung – Struktur, Kontraste, Fokuslogik und Formulare entstehen direkt richtig. Das ist günstiger als ein späterer Umbau und wird nicht als Zusatzposten berechnet.

Weiterlesen: Barrierefreiheitsgesetz in Österreich · Webdesign · Kontrast-Checker